Ferienwohnung(en)
"Gut geschlafen"

AGBs gültig ab 01.01.2024

1.
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und schriftlich bestätigt worden ist. Falls eine schriftliche Bestätigung aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, auf dem telefonischen Weg zugesagt worden ist. Ebenso bei einer kurzfristigen Bereitstellung. Die Wohnungsvergabe erfolgt nach Ermessen des Vermieters unter Berücksichtigung organisatorischer und personeller Bedürfnisse. Ein genereller Anspruch auf eine bestimmte Wohnung besteht zu keiner Zeit. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Die Anzahl der Personen ist verpflichtend bekanntzugeben, die Anreisenden weisen Ihre Identität mittels eines Dokumentes nach. Kurzfristige Veränderungen (Verlängerung/ Verkürzung des Aufenthaltes, Änderung der Personen) sind mindestens 3 Werktage vor Ablauf/ Beginn anzumelden. Sollten keine anderen An- und Abreisezeiten vereinbart worden sein, so gilt generell: Abreise bis 09.00 Uhr, Anreise ab 16.00 Uhr.
2.
Der Gastwirt (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu zahlen.
a) Der Gastwirt (Vermieter) ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer/Wohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
b) Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den geforderten Betrag im Voraus zu bezahlen.
c) Die Mindestmietdauer von drei Nächten ist jedoch in jedem Fall einzuhalten, die Zahlung verpflichtend.
3.
Der Gast verpflichtet sich die Gegenstände in der Wohnung, sowie die darin bereitgestellten Möbel, Geräte und sonstige Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln, etwaige Schäden sind vom Gast zu tragen und sofort bekannt zu geben. Der achtsame Umgang mit Heizung, Strom und Wasser ist, insbesondere in der heutigen Zeit, selbstverständlich. Wohntemperaturen von 20°C sind empfohlen, bei offenem Fenster sind die Heizungen abzudrehen. Eine Nachberechnung ist dem Vermieter vorbehalten. Auf regelmäßiges Lüften und Heizen, entsprechend den Anforderungen von Altbauwohnungen, ist zu achten.
4.
Das Rauchen ist in der Wohnung, sowie im gesamten Haus nicht gestattet.
Bitte nutzen Sie hierfür die vorgesehene(n) Fläche(n). Zigarettenkippen gehören in die Aschenbecher.
5.
Das Trocknen der Wäsche in den Wohnungen ist nicht im Sinne des Vermieters, hierfür sind die elektrischen Geräte und Aussenflächen zu nutzen.
6.
Die Reinigung der Wohnungen erfolgt in der Regel einmal pro Woche. Bei Krankheit, an Feiertagen, aber auch wenn der Vermieter sich im Urlaub befindet, entfällt dieser kostenfreier Service. Ein genereller Anspruch auf diesen Service wird ausgeschlossen.
7.
Nachhaltigkeit: Solange wie möglich (Frühjahr bis Herbst) wird die Wäsche luftgetrocknet. Die Verpackungen der verwendeten Reinigungsmittel sind recyclebar. Die meisten der Hersteller beteiligen sich an der Nachhaltigkeitsinitiative A.I.S.E. Mülltrennung wird gewissenhaft durchgeführt. Alle Gäste sind angehalten den Müll zu trennen. Organisationshilfen und ausreichende Behälter befinden sich in jeder Wohnung. Der Vermieter steht hierfür gern beratend zur Seite.
8.
Gesundheit: Alle Decken, Kissen, Auflagen, Bettwäsche, Handtücher, Teppiche werden regelmäßig bei der höchsten möglichen Temperatur gewaschen. Obwohl auf Sauberkeit großen Wert gelegt wird und Tiere keinen Zugang zu den Wohnungen haben, sind wir leider nicht allergiefreundlich: Wir befinden uns im ländlichen Raum (Bäume und Tiere in unmittelbarer Umgebung) außerdem wird sämtliche Wäsche, wenn die Wetterlage es zulässt, luftgetrocknet. Unser Trinkwasser ist eines der besten von Deutschland. Somit auch nicht abgekocht trinkbar.
9.
Die Allgemeinen Regeln von üblichen Hausordnungen in Mietshäusern sind einzuhalten. Dazu gehört insbesondere das Berücksichtigen der Ruhezeiten. Das Knallen von Türen sollte vermieden werden, die Hauseingangstür stets geschlossen halten.
10.
Die Nutzung des kostenlos zur Verfügung gestellten Parkplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Für etwaige Schäden jeglicher Art kann keine Haftung übernommen werden. Das Hoftor ist aus Sicherheitsgründen stets geschlossen zu halten. Der Parkplatz ist sauber zu halten. Die Außenwäsche von Fahrzeugen ist auf dem Privatgelände untersagt.
11.
Das Nutzen sämtlicher Einrichtungen erfolgt ebenfalls auf eigene Gefahr. Dies gilt insbesondere für die Sitzecke mit Gartenmöbeln, für den Grill, die Tischtennisplatte und die Freiflächen. Für Schäden körperlicher und materieller Natur wird keine Haftung übernommen.
12.

Festgestellte Zuwiderhandlungen werden mit sofortigem Hausverbot, sowie mit einer Aufwandspauschale – Höhe nach Aufwand -, jedoch von mindestens 260,00 €, geahndet.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.



 
 
 
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